AKTUELL: Brandschutzhelfer-Ausbildung

Warum Brandschutzhelfer ?

Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass trotz technischer Fortschritte die Zahl der Brandschäden zunimmt. Eine schnelle und sachkundige Reaktion schützt bei Bränden Ihre Mitarbeiter/-innen und hält den Brandschaden gering, so dass er im Brandfall vom Versicherungsträger leichter anerkannt werden kann.

Entsprechend wurden gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § in den Vorgaben der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der DGUV Information 205-023 präzisiert.

Diese verpflichten den Unternehmer eine  ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Die   notwendige    Anzahl    von    Brandschutzhelfern    ergibt    sich    aus    der Gefährdungsbeurteilung.  Ein  Anteil von fünf  Prozent  der Beschäftigten  ist  in  der Regel ausreichend.  Eine  größere  Anzahl  von  Brandschutzhelfern  kann  z. B.  bei  erhöhter Brandgefährdung,  der  Anwesenheit  vieler  Personen,  Personen  mit  eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Quelle: www.arga-online.de

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert