Warum Brandschutzhelfer ?
Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass trotz technischer Fortschritte die Zahl der Brandschäden zunimmt. Eine schnelle und sachkundige Reaktion schützt bei Bränden Ihre Mitarbeiter/-innen und hält den Brandschaden gering, so dass er im Brandfall vom Versicherungsträger leichter anerkannt werden kann.
Entsprechend wurden gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § in den Vorgaben der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ in der DGUV Information 205-023 präzisiert.
Diese verpflichten den Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Quelle: www.arga-online.de