Schulungen
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Gesetzgeber und Unfallversicherer räumen der Ausbildung von Brandschutzhelfern einen hohen Stellenwert ein. Die folgenden Dokumente sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10 Abs. 2: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- DGUV Vorschrift 1, „Grundsätze der Prävention“, § 22 Abs. 2: Notfallmaßnahmen
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, Maßnahmen gegen Brände, Abschnitt 6.2: Brandschutzhelfer
- DGUV Information 205-023, Leitfaden für die Qualifizierung von Brandschutzhelfern
Jährliche Sicherheits-Unterweisungen
Sicherheitsgerechtes Verhalten durch eine gute VORBILD-hafte Schulung / Unterweisung Durch die mindestens einmal jährlich durchzuführende Unterweisung können Sie als Unternehmer das Verhalten Ihrer Beschäftigten gezielt beeinflussen. So begegnen Sie sicherheitswidrigem Verhalten und Routinen wirksam, bevor Unfälle und Erkrankungen entstehen, die Ihr Unternehmen belasten.
Weitere betriebsspezifische Schulungen
- Sicherheitsbeauftragte
- Gabelstaplerfahrer
- Bedienung von Hubarbeitsbühnen
- Kranen
- Ladungssicherung
- Vortragsreihe „GIB ACHT – SEI WACH“ etc…