Arbeits­sicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG).

Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ergibt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Die Grundbetreuung ist für den Unternehmer eine „MUSS“ Betreuung und die betriebsspezifische Betreuung eine individuell festzulegende Betreuung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) unterbreitet einen Vorschlag bzgl. der Stunden auf Empfehlung der zuständigen Unfallkasse und der Unternehmer legt den Stundenbedarf fest oder nimmt den Vorschlag an.

Falls Sie Ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz optimieren möchten, oder nur rein informativ einen Preis- / Leistungsvergleich anstreben, so unterbreiten wir Ihnen gerne über unsere Dienstleistung „sicherheitstechnische Betreuung“ gem. den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft ein kostenfreies Angebot.

"Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit
zum Überdenken Ihrer Arbeitssicherheit"